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Vor der Führerscheinprüfung müssen viele Unterlagen vorgelegt werden. Dazu zählt u.a. der Nachweis, einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen besucht zu haben. Der Erste Hilfe-Kurs muss den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen entsprechen.

Bislang wurde dabei zwischen den Fahrerlaubnisklassen unterschieden: Wer einen Lkw- oder Bus-Führerschein machte, musste mindestens 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten in Erster Hilfe unterrichtet werden. Wer den Pkw- oder Motorradführerschein wollte, musste nur 8 Unterrichtsstunden in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen unterrichtet werden.

Seit 01.04.2015 sind die Kurse vereinheitlicht. Denn die Anforderungen an den Ersthelfer am Unfallort sind unabhängig davon, welche Fahrerlaubnisklasse er besitzt. Daher gibt es nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs, der für alle Fahrerlaubnisklassen 9 Unterrichtseinheiten umfasst und der jetzt mehr auf praktische Übungen als auf das theoretische Wissen setzt.In dem Erste-Hilfe-Kurs lernst du unter anderem wie du an einem Unfallort vorgehen musst, was du tun musst, wenn jemand bewusstlos ist wie z.B. stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung bei fehlender Atmung, wie du bedrohliche Blutungen stillst oder was zu tun ist, wenn jemand Schmerzen in der Brust hat.


Erste Hilfe Kurse werden hier angeboten

  • Die Johanniter
  • Malteser Zentrale
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Die Bernadiener

Aussage 1

Aussage 2

Aussage 3