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Sehtest oder augenärztliche Untersuchung?

Bevor du mit dem Führerschein beginnst, musst du einen Sehtest machen. Damit du niemanden im Straßenverkehr gefährdest, darf ein bestimmter Sehschärfenwert nicht unterschritten werden.

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FEV) müssen sich Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klassen QA, A1, A2, B, BE, AM, L und T einem Sehtest unterziehen. Bewerber für die Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 sowie für den Taxischein müssen sich einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FEV). Diese Untersuchung umfasst zusätzlich zu dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Fahrbensehens

Wer macht den Sehtest?

Der Sehtest muss von einem Optiker, einem Augenarzt oder einem Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt werden. Dabei wird deine Sehleistungen mit einem speziellen Gerät getestet und sie muss auf jedem Auge mindestens 0,7 betragen. Erreichst du diesen Wert bei einem Auge nicht, gilt der Text als nicht bestanden. Dann darf dir die Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn du mit einem Gutachten eines Augenarztes belegen kannst, dass die Anforderungen an dein Sehvermögen mit einer Brille oder Kontaktlinsen erfüllt sind. In deinem Führerschein wird eingetragen, dass du beim Fahren eine Sehhilfe tragen musst.

Bei vielen Optikern kannst du den ca. 10-minütigen Sehtest ohne Voranmeldung machen. Nehme deinen Pass oder deinen Personalausweis mit. Nach der Untersuchung bekommst du eine Bescheinigung, in der deine gemessene Sehleistung eingetragen ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt zurzeit EUR 6,43.

Wie lange ist der Sehtest gültig?

Der Sehtest der das Gutachten dürfen bei der Anmeldung zum Führerschein nicht älter als zwei Jahre sein. Es gibt allerdings Führerscheinstellen, die nur Sehtests akzeptieren, die nicht älter als 4 Wochen sind. Also ist es empfehlenswert, sich vorab zu informieren.

 

 

 

 

Quelle: http://www.ifuhrerscheintest.de

Aussage 1

Aussage 2

Aussage 3