Copyright 2024 - Fahrschule Oranienburg "Let´s Drive" Inh. René Heider 2016

Wir helfen Dir gerne

Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule Let´s Drive musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 4 Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Express-Bestellung. Die Bearbeitung dauert dann nur ca. 3 - 4 Tage. Die zusätzlichen Kosten für die Express-Bestellung betragen 35,- € (Stand 01.07.16)

Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In der Bearbeitungszeit kannst du schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.

Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule Let´s Drive
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 43,40 € (Stand 01.07.16)


Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:

  • Passfoto nicht nötig
  • Zusatzerklärung zum Antrag findest du unter Downloads
  • Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 52,10 € (Stand 01.07.16)
  • Bearbeitungsgebühr je eingetragene Begleitperson 11,- € (Stand 01.07.16)


Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine): 

  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC Berlin, Bundesallee, xxxxx Berlin
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
  • Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.

 

Aussage 1

Aussage 2

Aussage 3